Altholz - von der Natur für die NaturDurch die Wiederverwertung von Altholz liefern wir alle einen großen Beitrag zum Umweltschutz. Wir als Entsorgungsbetrieb richten uns an die Altholzverordnung welche die gängigen Verwertungs- und Entsorgungsverfahren für Altholz regelt.
So können Sie Ihr Altholz bedenkenlos bei uns anliefern oder durch uns abholen lassen und wir kümmern uns um den Rest. |
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Altholz - Wohin damit?
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Warum Altholzrecycling?
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Informationen zur Altholzannahme |
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Kategorie | Bezeichnung Altholz | Beispiele Herkunft |
A I | Unbehandeltes, Naturbelassenes Altholz, praktisch nicht verunreinigt. | Teile / Möbel aus Massivholz, ohne Leimplatten. |
A II | Verleimtes, lackiertes oder beschichtetes Altholz ohne Holzschutzmittel. | Möbel (ohne PVC-Anteil), Innentüren, Dielen, Leimholzplatten. |
A III | Kontaminiertes Holz in der Beschichtung jedoch ohne Holzschutzmittel. | Türen und Möbel mit PVC-Beschichtungen und / oder PVC-Kanten. |
A IV | Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, das bezüglich seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden darf. | Fenster, Außentüren, Holz-Gartenmöbel, Zäune, Dachsparren, Leitungsmasten, teilweise Bahnschwellen usw. |
PCB-Altholz | Altholz, das mit Mitteln behandelt ist, die PCB (polychlorierte Biphenyle) enthalten. | Masten, Bahnschwellen, Dämmplatten, Zäune die mit Steinkohlenteerölen imprägniert sind. |
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Sollten Sie eine Abfallart hier nicht finden oder Ihr Abfallgemisch nicht zuordnen können, heißt das noch lange nicht, dass wir das nicht annehmen oder entsorgen. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen direkt unser Büro unter Tel: 07471 - 942 98-0 oder stellen Sie Ihre Anfrage. |